Heike Jez wurde 1958 in Herne geboren. Im Jahre 1986 wurde sie als Rechtsanwältin
zugelassen. Seit dem Jahr 1997 ist Rechtsanwältin Jez berechtigt, zusätzlich die Bezeichnung
„Fachanwältin für Familienrecht“ zu führen. Das Familienrecht ist damit
auch einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwältin Jez. Aufgrund regelmäßiger
Fortbildungen ist sichergestellt, dass aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung
in diesem sich stetig wandelnden Rechtsgebiet berücksichtigt werden.
Daneben bildet das so genannte „Pferderecht“ einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt.
In Anbetracht ihrer eigenen, langjährigen Reitsporterfahrung ist Rechtsanwältin
Jez in diesem Bereich bestens vernetzt.
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