Rechtsanwalt Bernhörster ist unter anderem Mitglied des Bochumer Anwaltsvereins,
des Deutschen Anwaltsvereins und der bundesweiten Arbeitsgemeinschaften
Medizinrecht und Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Darüber hinaus ist Herr
Bernhörster im Medizin- und Gesundheitsrecht als Dozent tätig.
Rechtsanwalt Bernhörster wurde in Bochum geboren und erwarb im Jahre 1999 sein
Abitur an dem Hildegardis-Gymnasium in Bochum. Nach seiner Zivildienstzeit studierte
er ab dem Jahre 2000 an der Ruhr-Universität-Bochum Rechtswissenschaften
und legte 2005 sein erstes juristisches Staatsexamen beim Oberlandesgericht in
Hamm ab.
Von 2005 bis 2007 absolvierte er seine Referendarzeit am Landgericht Bochum.
2007 legte er seine zweite juristische Staatsprüfung beim Oberlandesgericht in Düsseldorf
ab. Seit 2007 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.
Bereits im Jahre 2010 wurde Herr Felix Bernhörster aufgrund seiner nachgewiesenen
besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse von Seiten der Rechtsanwaltskammer
Hamm die Berechtigung erteilt, neben der Bezeichnung Rechtsanwalt
zugleich auch den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ und im Jahre 2012 den Titel
„Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.
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